Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main –
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Prozessführung für deutsche Firmen in Italien

Viele Firmen meiden Gerichtsprozesse in Italien sprichwörtlich „wie der Teufel das Weihwasser.“ Groß sind die Vorurteile was Kosten und Verfahrenslaufzeiten anbelangt. Wir als Firmenunternehmen beratende Anwaltskanzlei wissen jedoch, dass sich solch ein Prozess –bedauerlicherweise- nicht in jedem Fall vermeiden lässt. Oft zwingen Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen oder eben der juristische Sitz der Gesellschaft des Vertragspartners dazu, das Gerichtsverfahren in Italien zu führen. 

Umso wichtiger ist es dann für die Geschäftsleitung des deutschen Unternehmens den Sachverhalt vertrauensvoll und ohne Dolmetscher durchsprechen zu können, ohne dabei auf fachliches know how und fundierte Kenntnisse im italienischem Recht zu verzichten. Unsere deutsch-italienischen Rechtsanwälte vertreten ihre Interessen italienweit. Dabei werden sie über alle wesentliche Verfahrensschritte in ihrer Muttersprache informiert. Dies gilt auch für die Gestaltung und Durchsprache der Klageschrift und der wesentlichen Schriftsätze. Und übrigens: Apello heißt bei uns immer noch Berufung.

Sprechen Sie uns an

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen wollen, oder aber ihr Berufungsverfahren in Italien von einem anderen Rechtsanwalt betreut wissen wollen, dann benutzen Sie unser Kontaktformular und setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung. Gerne rufen wir Sie auch zu einem vereinbarten Termin zurück.