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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Beschluss vom 20.11.2020 entschied der BGH über die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren.

Das Beschwerdegericht ist gem. §§ 68 Absatz III 1, FamFG, § 278 Absatz I FamFG grundsätzlich verpflichtet, die persönliche Anhörung des Betroffenen selbst vorzunehmen, sofern diese im ersten Rechtszug gänzlich unterblieben ist. Die Gründe des Unterbleibens sind hierbei nicht von Relevanz.

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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Beschluss vom 20.11.2020 entschied das OLG Düsseldorf über die Kriterien für den gewöhnlichen Aufenthalt nach der EuErbVO.

 

Im vorliegenden Fall ging es um die Einziehung eines von einem deutschen Gericht erteilten Erbscheins wegen Unzuständigkeit des Gerichts. Der deutsche Erblasser war auf Gran Canaria in Spanien verstorben. Weiterlesen …

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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Urteil vom 07.01.2021 entschied das OLG Celle über die Sittenwidrigkeit eines zugunsten eines Berufsbetreuers errichteten Testaments.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein notarielles Testament zugunsten eines Berufsbetreuers und eines „Seniorenbetreuers“ sittenwidrig sein kann, wenn
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#Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Betreuer #Testament #Sittenwidrigkeit #Nichtig

Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Beschluss vom 12.01.2021 entschied das BAG über das Nachschieben von Kündigungsgründen im Falle einer außerordentlichen Kündigung.

Nach der Entscheidung des Gerichts stellt §626 Abs. 2 BGB weder in direkter noch in analoger Anwendung ein Hindernis für das Nachschieben Weiterlesen …

#Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Kündigung #Gründe #Arbeitgeber #Nachschieben #außerordentlich

Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Beschluss vom 22.06.2020 entschied das KG über eine Testamentsauslegung hinsichtlich der Anwachsung oder Ersatzerbschaft bei Wegfall eines (Schluss-)Miterben.

Ist ein Erbe nicht als solcher im Testament bezeichnet, so ist der Wille entscheidend, den Bedachten als Gesamtrechtsnachfolger einzusetzen. Die Bestimmung den Hausstand aufzulösen und die Organisation der Beerdigung zu übernehmen stehen hiermit in keinem Zusammenhang.

Im Falle des Wegfalls eines Miterben muss das Testament dahingehend überprüft werden, ob eine Ersatzerbschaft angeordnet ist, welche eine Anwachsung verdrängt.

In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass die Auslegungsregel des §2069 BGB nicht analog in der Seitenlinie anwendbar ist. Es handelt sich lediglich um eine Ausprägung allgemeiner Lebenserfahrung; für eine entsprechende Analogie fehle jedoch die Erfahrungsgrundlage.

KG 19 W 91/19
Artikel: dz
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#Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Testament # Auslegung #Ersatzerbe #Anwachsung