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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Urteil vom 20.08.2019 entschied der BGH, dass ein unwirksamer Anstellungsvertag eines GmbH-Geschäftsführers (GF), der unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Tätigkeit als wirksam zu behandeln ist, für die Zukunft grds. ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden kann. Weiterlesen …

#GmbH #Geschäftsführer #Auflösung

Aktuelle Information

von Denise Zangenfeind

Am 20. 05. 2020 trat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft. Ziel des Gesetzes ist einerseits die Entlastung der Veranstalter, die durch Ausfälle von Veranstaltungen nahezu alle vorherigen Einnahmen zu erstatten hätten, andererseits Ansprüche auf Erstattung der VerbraucherInnen vor möglichen Insolvenzen der Veranstalter zu schützen. Weiterlesen …

#Corona #Veranstaltung #Gutschein

Aktuelle Information

von Denise Zangenfeind

Bis vor wenigen Stunden war ein Normenkontroll-Eileintrag gegen die derzeit gültige Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus am VGH Kassel anhängig (Az.: 8 B 1300/20 N). Die Antragstellerin (Grundschülerin der 4. Jahrgangsstufe) wollte erreichen, dass die ab dem 18. Mai 2020 beabsichtigte Beendigung der vorübergehenden Aufhebung der Schulpflicht von SchülerInnen der 4. Jahrgangsstufe außer Vollzug gesetzt wird. Weiterlesen …

#Corona #Schulpflicht #Eilantrag

Aktuelle Information

von Denise Zangenfeind

Vor Kurzem beschloss der Bundestag Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Viele Mieter verweigern in Folge dessen die Mietzahlungen. Es ist aber keinesfalls so, dass Mieten nicht gezahlt werden müssen. Das Gesetz legt nur fest, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallender Mieten gekündigt werden kann. Weiterlesen …

#Corona #Miete #Kündigung

Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind

Mit Urteil vom 25.09.2019 entschied der BGH, dass in der Unterlassung der Kündigung durch einen nach §§564 S.1, 1922 S.1 BGB in das Mietverhältnis eingetretenen Erben keine Verwaltungsmaßnahme liegt, die die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten zu Nachlasserbenschulden werden lässt.
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#Miete #Kündigung #Erben